Mitglieder­versammlung

Die Mitgliederversammlung ist zusammen mit dem Vorstand und dem Beirat eines von drei Organen vom Marketing-Club Bergisch Land e.V. Sie wird mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren einberufen.

Jedes Mitglied kann Anträge zur Mitgliederversammlung stellen. Die Mitglieder können ihr Stimmrecht durch schriftliche Vollmacht auf ein anderes Mitglied übertragen.

Die Mitgliederversammlung beschließt z. B. über den Mitgliedsbeitrag oder darüber, ob bei Eintritt in den Verein eine Aufnahmegebühr erhoben wird. Weitere Aufgaben sind die Wahl des Wahlleiters, Präsidenten, des Vorstandes und des Beirates. Zudem verabschiedet sie auch den Haushaltsplan und entscheidet über Änderungen der Satzung.